Geldwäscheprävention für Rechtsanwälte
Normadressaten des Geldwäschegesetzes sind unter bestimmten Voraussetzungen im Bereich der Rechtsberatung und der freien Berufe: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte
Normadressaten des Geldwäschegesetzes sind unter bestimmten Voraussetzungen im Bereich der Rechtsberatung und der freien Berufe: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte