Geldwäscheprävention für Rechtsanwälte

Von |Dienstag, 21. Dezember 2021|Rechtsanwälte|

Normadressaten des Geldwäschegesetzes sind unter bestimmten Voraussetzungen im Bereich der Rechtsberatung und der freien Berufe: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte