Pressemitteilung: PEQURIS ist eine Unternehmensberatung mit Schwerpunkt auf Geldwäscheprävention für kleine und mittelständische Unternehmen aller vom GwG betroffenen Branchen. Als Start-up im Herzen Berlins 2019 gegründet, gehört PEQURIS mit über 200 Kunden schon heute zu den Marktführern für Geldwäscheprävention in den Bereichen Sportwette, Güterhandel und Finanzunternehmen. Ein Kompetenz-Center für Geldwäscheprävention. Insbesondere für Güterhändler und Finanzunternehmen bietet PEQURIS schlanke und kostengünstige GwG Lösungen an, die die Erfüllung geldwäscherechtlicher Auflagen erheblich erleichtern.
Die Kernkompetenz von PEQURIS liegt in der Wahrnehmung und Übernahme sämtlicher GwG-Verpflichtungen, wie beispielsweise der Erstellung von Risikoanalysen, Stellung von Geldwäschebeauftragten und dem Anbieten geldwäscherechtlicher Schulungen als E-Learning-Module über eigene Plattform.
Kundennähe, Pragmatismus und Professionalität ohne typische Beraterallüren zeichnen das junge Team rund um die Gründerin Christina Reinhardt aus. Ein Jahr nach Gründung verrichten bereits fünf staatlich anerkannte Geldwäschebeauftragte ihren Job als externe Geldwäschebeauftragte und Consultants für die Partner von PEQURIS.
Das hohe Kundenaufkommen aus den verschiedensten Branchen ist nur mit Hilfe moderner Technik zu bewältigen. PEQURIS versteht sich daher auch als ein sog. RegTech Unternehmen (regulatory technology).
Die PEQURIS KYC+ Software erlaubt es am POS mit jedem handelsüblichen Smartphone Kunden geldwäscherechtlich zu überprüfen. Und das in Echtzeit. Für PEQURIS steht fest: Geldwäscheprävention darf kein Vertriebshindernis sein. Im Idealfall kann RegTech sogar eine Vertriebschance sein: Viele Unternehmen verzichten auf die Annahme hoher Bargeldsummen aus Angst vor geldwäscherechtlichen Konsequenzen. „Völliger Quatsch!“ sagt Co Founder Dr. Peter Reinhardt, denn: „…nicht jeder Rentner, der seinen Spargroschen unter dem Kopfkissen aufbewahrt hat oder jeder Handwerker, der sein Auto bar bezahlen möchte, ist ein Verdachtsfall im Sinne des Geldwäschegesetzes“. Reinhardt rät diesen Unternehmen unbedingt, Bargeldzahlungen wieder zu erlauben. Allerdings mit dem Einsatz der richtigen Software. Aus geldwäscherechtlicher Sicht darf der Barverkauf nämlich erst erfolgen, wenn der Käufer überprüft wurde. „Genau für diesen Zweck haben wir die PEQURIS KYC+ Software entwickelt“ führt Reinhardt weiter aus. Eine Überprüfung dauert nicht länger als 30 Sekunden.
Auf das gleiche digitale Prinzip setzt PEQURIS auch in Punkto Schulungen, die für vom Geldwäschegesetz betroffene Unternehmen zwingend erforderlich sind. „Präsenzschulungen sind teuer und ineffizient!“ führt Nino Skrotzki, Compliance Officer bei PEQURIS aus: „Die Reise- und Ausfallkosten sind immens und dabei kann der Lernfortschritt nicht einmal individuell vor Ort angepasst und abgefragt werden.“ Ein Anachronismus. E-Learning ist das Gebot der Zeit. Die GwG-Schulung von PEQURIS passt sich dem individuellen Lernfortschritt des Mitarbeiters an. Und sie kann von jedem digitalen Endgerät aus erfolgen. Selbstverständlich erhält jeder Absolvent ein Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.
Pressekontakt
PEQURIS GmbH
Dr. Peter Reinhardt
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+49 30 – 26 103 146
peter.reinhardt@pequris.de
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