Berlin, 23. Juli 2021 – Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung hat die EU-Kommission am 20. Juli 2021 ein umfangreiches Regelwerk zur Neuregulierung der Geldwäscheprävention in der Europäischen Union vorgelegt. Wesentliche Neuregelungsaspekte sind die Schaffung einer neuen europäischen Behörde für die Geldwäschebekämpfung (AMLA) ab 2024 (Personal: 250 Personen), welche die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und kontrollieren soll, sowie die Einführung einer europäischen Bargeldtransaktionsobergrenze in Höhe von 10.000 Euro.

Weshalb die europäische Initiative grundsätzlich begrüßenswert ist, die Einführung einer Bargeldobergrenze jedoch nicht der richtige Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche ist, erklärt die Expertin für Geldwäscheprävention, Christina Reinhardt. Als Juristin, Gründerin und Geschäftsführerin von PEQURIS, einem Berliner Unternehmen, das sich auf Geldwäscheprävention spezialisiert hat, verfügt sie über jahrelange Erfahrung in dieser Branche.

“Zunächst empfiehlt es sich, sich dem Thema aus grundsätzlicher Sicht zu nähern: Eine gesetzliche Limitierung von Bargeldzahlungen greift in die Freiheiten und Rechte der Bürger:innen ein und bedarf daher einer besonders genauen Prüfung im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Aus geldwäschepräventiver Sicht lässt sich die vorgesehene Limitierung von Bargeldzahlungen nicht im erforderlichen Maße rechtfertigen.

Die Bargeldobergrenze setzt in bargeldintensiven Sektoren sogar konkrete Anreize, diese Schwelle gezielt zu unterlaufen. Dies erfolgt entweder durch die bewusste Stückelung der Bargeldzahlungen unterhalb des Limits (“sog. “structuring”) oder durch den Einsatz von mehreren Strohmännern oder Strohfrauen (sog. “smurfing”).”
Außerdem merkt Reinhardt an:

“Geldwäsche betrifft in der heutigen Zeit nicht mehr vorwiegend Barzahlungen. Gerade wenn es um größere Summen geht, ist Bargeld nicht unbedingt das Mittel der Wahl für Geldwäscher. Ein Großteil der Geldwäscheaktivitäten erfolgt unbar – beispielsweise unter Zuhilfenahme von Strohmännern, ausländischen Briefkastenfirmen in sogenannten Steueroasen mit unzureichender Finanzaufsicht oder komplexen Firmenkonstruktionen und -verflechtungen, hinter denen sich nicht selten zwielichtige Investoren verbergen. Eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse oder der Mittelherkunft ist hier kaum noch möglich.

So zeigen bspw. der Wirecard- oder Danske-Bank-Skandal, wie schwer solchen internationalen Verflechtungen, die mit krimineller Absicht aufgesetzt werden, beizukommen ist.” Die Verhinderung von Geldwäsche als Rechtfertigung für die Einführung von Bargeldobergrenzen heranzuziehen, beurteilt Christina Reinhardt aus geldwäschepräventiver Sicht als eher schwach:

“Eine gesetzliche Limitierung von Bargeldzahlungen rechtfertigt nicht den Eingriff in die Freiheiten und Rechte von Bürger:innen. Bevor man dies tut, sollten zunächst die bestehenden Instrumente zur Verhinderung von Geldwäsche effektiv genutzt werden. Dies kann nur durch die Stärkung der Aufsichtsbehörden und ihrer mit Zusammenarbeit mit den Verpflichteten erreicht werden. Hier weist die europäische Initiative zur Schaffung einer Aufsichtsbehörde in die richtige Richtung. ”

Über PEQURIS
PEQURIS ist Unternehmensberatung und Servicedienstleister mit Schwerpunkt auf Geldwäscheprävention für kleine und mittelständische Unternehmen, die unmittelbar vom Geldwäschegesetz (GwG) betroffen sind. PEQURIS ermöglicht es betroffenen Unternehmen geldwäscherechtliche Verpflichtungen effektiv umzusetzen. Dabei setzt PEQURIS auf die neueste Technik des Digital Tracings. PEQURIS bietet rechtliche Sicherheit, Expertise und Effizienz und wurde von der Juristin Christina Reinhardt in Berlin gegründet.

Pressekontakte:
Stefanie Schlumschinski | stefanie.schlumschinski@tonka-pr.com | +49(0) 174 330 1168
Jannes Zwirner | jannes.zwirner@tonka-pr.com | +49(0) 172 365 0385